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Über 11 gute Gründe für ein Zwischenzeugnis

Immer wieder stoße ich auf viel Unkenntnis zum Thema „Zwischenzeugnis“. Daher möchte ich Dir heute 11 gute Gründe für ein Zwischenzeugnis nennen bzw. wann es gut wäre, künftig Deinen Arbeitgeber um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu bitten. Denn generell ist es sinnvoll, ein Zwischenzeugnis anzufordern, wenn sich Dein Arbeitsverhältnis wesentlich verändert.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig (nicht nur) qualifizierte Fach- und Führungskräfte tatsächlich von einem Zwischenzeugnis wissen. Viele erfahren lediglich dann von dessen Existenz, wenn Arbeitgeber, meist Großkonzerne, dem Arbeitnehmer von sich aus ein Zwischenzeugnis ausstellt.

Was ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist, wissen die meisten, da sie ein solches bei einem Arbeitgeberwechsel bereits erhalten haben. Dieses enthält, im Gegensatz zum einfachen Zeugnis, Angaben über

  • Art
  • Inhalt und
  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses

sowie Ausführungen und Beurteilungen über

  • die Leistung und
  • das Verhalten des Arbeitnehmers

während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Es wird am Ende der Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Scheidest Du also zum Beispiel zum 30.04.2022 aus dem Unternehmen aus, sollte Dir das Zeugnis auch an diesem Tag mit diesem Datum ausgehändigt oder zugesandt worden sein.

Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich die Art und Dauer der Tätigkeit,
das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Leistung und Führung des Arbeitnehmers.

Das Zwischenzeugnis ist im Grunde genauso aufgebaut wie das Abschlusszeugnis, wird jedoch im Gegensatz zum Endzeugnis während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Es enthält also lediglich Angaben über den bisherigen Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses.

Es kommt auch vor, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellt, bevor ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird, wenn das Angestelltenverhältnis also bereits ordentlich gekündigt wurde und der Arbeitnehmer sich frühzeitig bewerben möchte. In diesem Fall wird ein vorläufiges (Abschluss-)Zeugnis ausgestellt und kein Zwischenzeugnis.

Das Zwischenzeugnis gilt genauso wie ein Endzeugnis als Arbeitszeugnis und bietet eine gute Grundlage für Deine erbrachten Leistungen, die am Ende auch im abschließenden Arbeitszeugnis aufgeführt werden sollten.

Es heißt, in Deutschland bestünde kein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, sondern lediglich bei „berechtigtem Interesse“ (auf das ich weiter unten näher eingehe) oder bei einem Tarif- oder Arbeitsvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung, die einen entsprechenden Passus enthält. Bei einer guten Begründung allerdings wird wahrscheinlich kein Arbeitgeber Dir das Zwischenzeugnis verwehren.

Wichtig für Führungskräfte

Bei Führungskräften muss im Zeugnis unbedingt auch die Führungsleistung bewertet werden. Sie beurteilt neben der Führungs- und Managementfähigkeiten auch das tatsächliche Führungs­verhalten. Achte also darauf, dass das nicht vergessen wird, solltest Du Führungsverantwortung gehabt haben, auch, wenn Du z.B. eine Teamleitung lediglich „inoffiziell“ inne hattest.

 

„(…) In der ak­tu­el­len Recht­spre­chung ist aber be­reits der Wunsch des Ar­beit­neh­mers nach der Vor­be­rei­tung ei­nes be­ruf­li­chen Wech­sels als be­rech­tig­tes In­ter­es­se nach ei­nem Zwi­schen­zeug­nis an­er­kannt. Da­her können Sie sich auf den Stand­punkt stel­len, dass ein be­son­de­rer Grund für Ih­re Bit­te um ein Zwi­schen­zeug­nis nicht nötig ist. Letzt­lich können Sie da­her stets und oh­ne wei­te­res ein Zwi­schen­zeug­nis ver­lan­gen.“ (…)

Rechts­an­walt Dr. Mar­tin Hen­sche, Fach­an­walt für Ar­beits­recht, Ber­lin

Wann also solltest Du ein Zwischenzeugnis beantragen?

Du kannst grundsätzlich unterscheiden zwischen betrieblichen und persönlichen Veränderungen (hier sind wir wieder beim „berechtigten Interesse“), die Dir als Grundlage für ein qualifiziertes Zwischenzeugnis dienen:

 

Betriebliche Veränderungen können unter anderem sein:

  • Du wirst in einen anderen Bereich versetzt oder
  • Du übernimmst neue Aufgaben bzw. eine andere Tätigkeit
  • Du bekommst einen neuen Vorgesetzten
  • es ist eine Betriebsnachfolge oder ein Betriebsübergang geplant oder auch
  • Personalabbau
  • Dein Arbeitgeber ist von einer Insolvenz bedroht
  • Dein Arbeitgeber hat Dir eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt

Persönliche Veränderungen können unter anderem sein:

  • Du möchtest Dich anderweitig bewerben
  • Du möchtest eine Fort- oder Weiterbildung absolvieren, für deren Aufnahme ein Zwischenzeugnis Voraussetzung ist
  • es steht eine längere Arbeitsunterbrechung bevor, zum Beispiel Elternzeit, eine länger dauernde Fortbildungsmaßnahme oder auch ein Sabbatical
  • Du wirst als Betriebsratsmitglied freigestellt, gehst in Altersteilzeit oder ähnliches

Wie oft solltest Du ein Zwischenzeugnis beantragen?

Auch, wenn Du nach mehrjähriger Beschäftigung noch keine Leistungsbeurteilung erhalten hast, empfehle ich Dir, Deinen Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu bitten.

Am besten gewöhnst Du Dir an, ungefähr alle 2 bis 3 Jahre ein Zwischenzeugnis anzufordern. So entwickelt das Procedere einen Turnus, der „normal“ wirkt. Denn natürlich kann es passieren, dass bei Deinem Arbeitgeber die Alarmglocken läuten und der Gedanke aufkommt, ob Du Dich anderweitig orientieren möchtest, wenn Du „aus heiterem“ Himmel ein Zwischenzeugnis möchtest. Verlangst Du stattdessen in regelmäßigen Abständen ein Zwischenzeugnis, weil Du wissen möchtest, wo Du stehst, gewöhnt sich das Unternehmen genauso wie Du schnell daran und Du brauchst Dir seltener einen „triftigen Grund“ auszudenken.

Das Zwischenzeugnis bei einem internen Wechsel

Häufig sind meine Gesprächspartner erstaunt, dass sie bei einem Abteilungs- oder Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis verlangen sollen, denn „die Person bleibe ja im Unternehmen“.

Ja, das ist korrekt- Dennoch arbeitet nicht die Personalabteilung mit Dir zusammen, es sei denn, es handelt sich um Deinen Arbeitsplatz. Der Vorgesetzte, der das Unternehmen verlässt oder in einen anderen Bereich wechselt, kann Dich viel besser beurteilen als die KollegInnen in der Personalabteilung, die Du womöglich alle paar Monate oder nur in der Mittagspause gesehen hast. Und wenn Du mit der neuen Führungskraft nicht so gut wie mit der vorigen zurechtkommst, hast Du eine gute Chance auf ein gutes Zwischenzeugnis vertan.

Worauf muss ich bei einem Zwischenzeugnis achten?

Die Beurteilung muss klar und verständlich formuliert sein. Da das Beschäftigtenverhältnis noch besteht, ist es wichtig, dass die Formulierung im Präsens (Gegenwartsform) und vor allem wohlwollend erfolgt. „Wohlwollend“ bedeutet nicht, dass im Zeugnis nicht die Wahrheit stehen darf, im Gegenteil. Das Zeugnis muss den Tatsachen entsprechen, die Sprache jedoch muss für den Arbeitnehmer wohlgesinnt sein und darf sein weiteres berufliches Fortkommen nicht ohne triftigen Grund behindern. Zeugnisse haben daher eine eigene kodifizierte Sprache. Es gibt bestimmte Codes, die sich auf bestimmte „Noten“ beziehen, wie wir sie aus dem Schulsystem kennen. Hierfür gibt es entsprechende Formulierungen (Zeugnis-Codes), die versierte Leser entschlüsseln können. Schlechter als die Note „befriedigend“ sollte ein Zwischenzeugnis jedoch nicht sein. Bist Du unsicher, ob die Formulierungen durchweg positiv sind*, kannst Du ein Zeugnis auch von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Arbeitszeugnisse bewegen sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich trennen, zwischen den Noten „gut“ und „sehr gut“. Das gilt in der Regel auch für Zwischenzeugnisse. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis mit mindestens der Note „befriedigend“ ausstellen sollte, es sei denn, der Arbeitgeber weist nach, dass die Leistung des Arbeitnehmers schwerwiegend unbefriedigend war. Wenn Mitarbeiter eine bessere Bewertung als diese wünschen, müssen sie ein Leistungsniveau nachweisen, das über dem des durchschnittlichen Mitarbeiters liegt.

    Arbeitsrecht Wann Du ein Zwischenzeugnis anfordern solltest von ehemaliger Personalleiterin Claudia Gund
    Über 11 gute Gründe für ein Zwischenzeugnis von ehemaliger Personalleiterin Claudia Gund
    Über 11 gute Gründe für ein Zwischenzeugnis von ehemaliger Personalleiterin Claudia Gund

    Außerdem sollte es folgende Angaben enthalten, um formal korrekt zu sein:

    • die vollständi­ge Be­zeich­nung des Ar­beit­ge­bers
      • (Na­me der Fir­ma, An­schrift der Fir­ma, Briefkopf)
    • Überschrift „Zwischenzeugnis“
    • Na­me, Vor­na­me, Ge­burts­da­tum und Ge­burts­ort des Ar­beit­neh­mers
    • die Beschreibung des Unternehmens
    • die Dau­er des Ar­beits­verhält­nis­ses
    • ei­ne ge­naue Be­schrei­bung der Tätig­keit des Ar­beit­neh­mers
    • eine Leistungsbewertung des Arbeitnehmers
      • bei Führungskräften auch eine Führungsbewertung
    • Ratsam ist zudem die Schlussformel, auch wenn darauf kein gesetzlicher Anspruch besteht. Denn fehlt diese, wird diese negativ gewertet (Zeugnis-Code)
    • Ort und Da­tum des Zeug­nis­ses
    • Unterschrift des Vorgesetzten, bei einer Führungskraft gerne auch die des Arbeitgebers/Personalleiters (kein Muss)
    • Das Zeugnis muss Dir als Ausdruck mit Original-Unterschrift überreicht oder zugestellt werden, selbstverständlich ordentlich, sauber und fehlerfrei. Eine Zustellung per eMail ist unzulässig.

    Eine Gliederung Deines qualifizierten Zwischenzeugnisses könnte wie folgt aussehen:

      1. Einleitung (Name, Eintrittsdatum)
      2. Werdegang (Karriere) im Unternehmen
      3. Tätigkeitsbeschreibung,
      4. Arbeitsbereitschaft
      5. Arbeitsfähigkeit
      6. Fachwissen
      7. Arbeitsweise
      8. Arbeitserfolg
      9. Erfolgsbeispiele
      10. Führungsleistung
      11. Leistungszusammenfassung (Gesamtnote),
      12. Verhalten zu Internen
      13. Verhalten zu Externen
      14. sonstiges Verhalten
      15. Schlussformel.

      1. Einleitung (Name, Eintrittsdatum)
      2. Werdegang (Karriere) im Unternehmen
      3. Tätigkeitsbeschreibung,
      4. Arbeitsbereitschaft
      5. Arbeitsfähigkeit
      6. Fachwissen
      7. Arbeitsweise
      8. Arbeitserfolg
      9. Erfolgsbeispiele
      10. Führungsleistung
      11. Leistungszusammenfassung (Gesamtnote),
      12. Verhalten zu Internen
      13. Verhalten zu Externen
      14. sonstiges Verhalten
      15. Schlussformel.

      Arbeitszeugnisgenerator

      Vor allem in kleineren Unternehmen kommt es häufig vor, dass Vorgesetzte um einen Zeugnisentwurf bitten. Mit diesem kostenlosen Tool kannst Du mit wenigen Klicks ein Arbeitszeugnis erstellen. Der Generator enthält viele typische Formulierungen und Codes, so dass Du schnell ein Muster entwerfen kannst.

      Wichtig: Ich behalte dieses Tool nicht ständig im Blick, Verwendung daher ohne Gewähr. Ich empfehle Dir, das Endergebnis und die Formulierungen genauestens zu prüfen.

      Das Wörtchen „wann“…

      … ist sehr wichtig im Bewerbungsprozess. Frage vor allem auch am Ende eines Vorstellungsgesprächs immer nach, wann Du mit einer Rückmeldung des Unternehmens rechnen kannst, um besser planen und nicht zu spät nachfassen zu können.

      Gibt es eine Frist für das Zwischenzeugnis?

      Es gibt keine festgelegte Frist, in der Du das angeforderte Zwischenzeugnis erhalten haben musst. Üblich sind allerdings 2-3 Wochen. Sollte es einmal länger dauern, frage höflich nach und lasse Dir einen Termin nennen, wann Du mit dem Zeugnis rechnen kannst. So weißt Du, wann Du wieder freundlich daran erinnern kannst. Besser noch wäre, Du gibst direkt einen Termin vor, wenn Du das Zwischenzeugnis anforderst – so hast Du von Anfang an bessere Kontrolle und kannst schneller nachfassen.

      Bei „triftigen Gründen“, wie z.B. eine längere Auszeit oder auch ein Abteilungs- oder Vorgesetztenwechsel, muss der Arbeitgeber der Bitte des Angestellten „unverzüglich“ nachkommen. Hier sollte es also nicht allzu lange dauern, bis Du Deine Beurteilung in den Händen hältst.

       

      Das Wörtchen „wann“…

      … ist sehr wichtig im Bewerbungsprozess. Frage vor allem auch am Ende eines Vorstellungsgesprächs immer nach, wann Du mit einer Rückmeldung des Unternehmens rechnen kannst, um besser planen und nicht zu spät nachfassen zu können.

      Du siehst also, es gibt viele wichtige Gründe, ein Zwischenzeugnis anzufordern. Die 5 häufigsten Gründe für ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sind:

      1. Du übernimmst ein neues Aufgabengebiet oder es steht ein Abteilungs- oder Vorgesetztenwechsel an
      2. Das Unternehmen geht auf einen neuen Inhaber über („Inhaberwechsel“)
      3. Dein Arbeitgeber strebt einen Aufhebungsvertrag an
      4. Eine längere Arbeitszeitunterbrechung ist geplant, z.B. Elternzeit
      5. Du hast nach mehrjähriger Beschäftigung noch keine Leistungsbeurteilung erhalten.

      Da es sehr viele Gründe für ein qualifiziertes Zwischenzeugnis gibt, solltest Du Dich nicht scheuen, Deine Leistungsbeurteilung als Referenz für Deine Zukunft einzuholen.

      💡 Und mein Extra-Tipp zum Schluss:

      Lege Dir ein Leistungsformular an, das Du kontinuierlich über die Jahre hinweg führst. Denn Du kannst nicht erwarten, dass Dein Arbeitgeber alle Deine positiven Arbeitserfolge im Blick behält. Im Zweifel hast Du damit ein schönes Potpourri an Beispielen, die Du gegebenenfalls in ein Zeugnis mit aufnehmen kannst. Auch für Gehaltsgespräche oder Deinen Lebenslauf ist das eine sehr gute Argumentationsgrundlage, um Deine Benefits für das Unternehmen aufzuzeigen.

      Solltest Du weitere Fragen hierzu haben oder spezielle Themenwünsche, schreibe mir gerne.

      Herzliche Grüße
      Claudia

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